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   VGH Bayern, 25.02.1991 - 21 B 90.01727   

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https://dejure.org/1991,7287
VGH Bayern, 25.02.1991 - 21 B 90.01727 (https://dejure.org/1991,7287)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.1991 - 21 B 90.01727 (https://dejure.org/1991,7287)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 1991 - 21 B 90.01727 (https://dejure.org/1991,7287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensverantwortlichkeit für rechtswidrig geparkte Fahrzeuge; Rechtmäßigkeit von Abschleppmaßnahmen; Voraussetzungen für polizeiliche Ordnungsverfügungen; Ausübung des Ermessens bei einer Abschleppanordnung; Anwesenheit der Polizei bei Abschleppmaßnahmen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 47 (Ls.)
  • BayVBl 1991, 433
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 19.05.2008 - 8 B 557/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine im Wege unmittelbarer Ausführung vollzogene

    Da es sich nach Auffassung des Senats bei einer polizeirechtlichen Sicherstellung im Wege unmittelbarer Ausführung um einen Verwaltungsakt handelt, der ohne vorherige Bekanntgabe vollzogen werden kann (Bay. VGH, Urteil vom 25. Februar 1991 - 21 B 90.01727 -, BayVBl. 1991, 433 [435] m.w.N.; Hess. VGH, Urteil vom 17. März 1998 - 11 UE 327/96 -, juris Rdnr. 21; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. Januar 2007 - 5 E 2957/06 -, juris Rdnrn. 19 f.; a.A. Hornmann, HSOG, Rdnr. 2 zu § 8 HSOG m.w.N.) und durch die unmittelbare Ausführung vollzogen wird, hätte der Antragsteller im Beschwerdeverfahren zusätzlich den Antrag stellen müssen, die Vollziehung der Sicherstellung durch Herausgabe des sichergestellten Kraftfahrzeugs ohne Gegenleistung rückgängig zu machen (§ 80 Abs. 5 S. 3 VwGO).
  • VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662

    Polizeiliche Beobachtung nach Straftaten von erheblicher Bedeutung

    Somit liegt ein gesetzlich geregelter Sonderfall vor, in dem die vorherige Bekanntgabe des Verwaltungsaktes für die Wirksamkeit der Maßnahme nicht erforderlich ist (vgl. zur Vorschrift des Art. 9 Abs. 1 PAG: BayVGH, U.v. 25.2.1991 - 21 B 90.01727).
  • VG Würzburg, 31.03.2008 - W 5 K 07.1397

    Abschleppen eines Pkw im Halteverbot; Feuerwehrzufahrt; wirksame Kennzeichnung

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen Kraftfahrzeuge, die in einem als Feuerwehranfahrtszone ausgewiesenen Halteverbotsbereich geparkt sind, sofort, das heißt ohne Einhaltung einer Wartezeit, und ohne dass es auf eine konkrete Behinderung ankommt, abgeschleppt werden (vgl. Berner/Köhler, PAG, Art. 25, Rd.Nr. 9, BayVGH, U.v. 25.02.1991, 21 B 90.01727, BayVBl. 1991, S. 433).
  • VG Würzburg, 28.07.2010 - W 5 K 10.464

    Wegnahme gefährlicher Hunde und Unterbringung im Tierheim; bloß mündlicher

    Eine solche "Tatmaßnahme" (deren Rechtsnatur - Verwaltungsakt oder Realakt - in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist und vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof bislang offen gelassen wurde, vgl. BayVGH, U.v. 25.02.1991, BayVBl 1991, 433), ist jedenfalls keine Vollstreckungsmaßnahme, die einem vorausgegangenen, vom Adressaten nicht befolgten Verwaltungsakt nachfolgt.
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