Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.02.1991 - 21 B 90.01727 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhaltensverantwortlichkeit für rechtswidrig geparkte Fahrzeuge; Rechtmäßigkeit von Abschleppmaßnahmen; Voraussetzungen für polizeiliche Ordnungsverfügungen; Ausübung des Ermessens bei einer Abschleppanordnung; Anwesenheit der Polizei bei Abschleppmaßnahmen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 01.03.1990 - 17 K 90.348
- VGH Bayern, 25.02.1991 - 21 B 90.01727
Papierfundstellen
- NZV 1992, 47 (Ls.)
- BayVBl 1991, 433
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72
Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82
Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 22.05.1990 - 11 UE 2056/89
Abschleppen eines im absoluten Halteverbot abgestellten Fahrzeugs - Grundsatz der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3625/88
Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten; …
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- VGH Hessen, 19.05.2008 - 8 B 557/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine im Wege unmittelbarer Ausführung vollzogene …
Da es sich nach Auffassung des Senats bei einer polizeirechtlichen Sicherstellung im Wege unmittelbarer Ausführung um einen Verwaltungsakt handelt, der ohne vorherige Bekanntgabe vollzogen werden kann (Bay. VGH, Urteil vom 25. Februar 1991 - 21 B 90.01727 -, BayVBl. 1991, 433 [435] m.w.N.; Hess. VGH…, Urteil vom 17. März 1998 - 11 UE 327/96 -, juris Rdnr. 21; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. Januar 2007 - 5 E 2957/06 -, juris Rdnrn. 19 f.;… a.A. Hornmann, HSOG, Rdnr. 2 zu § 8 HSOG m.w.N.) und durch die unmittelbare Ausführung vollzogen wird, hätte der Antragsteller im Beschwerdeverfahren zusätzlich den Antrag stellen müssen, die Vollziehung der Sicherstellung durch Herausgabe des sichergestellten Kraftfahrzeugs ohne Gegenleistung rückgängig zu machen (§ 80 Abs. 5 S. 3 VwGO). - VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662
Polizeiliche Beobachtung nach Straftaten von erheblicher Bedeutung
Somit liegt ein gesetzlich geregelter Sonderfall vor, in dem die vorherige Bekanntgabe des Verwaltungsaktes für die Wirksamkeit der Maßnahme nicht erforderlich ist (vgl. zur Vorschrift des Art. 9 Abs. 1 PAG: BayVGH, U.v. 25.2.1991 - 21 B 90.01727). - VG Würzburg, 31.03.2008 - W 5 K 07.1397
Abschleppen eines Pkw im Halteverbot; Feuerwehrzufahrt; wirksame Kennzeichnung
Nach ständiger Rechtsprechung dürfen Kraftfahrzeuge, die in einem als Feuerwehranfahrtszone ausgewiesenen Halteverbotsbereich geparkt sind, sofort, das heißt ohne Einhaltung einer Wartezeit, und ohne dass es auf eine konkrete Behinderung ankommt, abgeschleppt werden (vgl. Berner/Köhler, PAG, Art. 25, Rd.Nr. 9, BayVGH, U.v. 25.02.1991, 21 B 90.01727, BayVBl. 1991, S. 433). - VG Würzburg, 28.07.2010 - W 5 K 10.464
Wegnahme gefährlicher Hunde und Unterbringung im Tierheim; bloß mündlicher …
Eine solche "Tatmaßnahme" (deren Rechtsnatur - Verwaltungsakt oder Realakt - in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist und vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof bislang offen gelassen wurde, vgl. BayVGH, U.v. 25.02.1991, BayVBl 1991, 433), ist jedenfalls keine Vollstreckungsmaßnahme, die einem vorausgegangenen, vom Adressaten nicht befolgten Verwaltungsakt nachfolgt.